TERMINE

Termine vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per Mail. Nutzen Sie dabei auch den Anrufbeantworter, falls ich mich gerade in einer Behandlung befinde. Die Terminvergabe findet nach Wunsch in meiner Praxis im Ärztehaus Radebeul-West oder in Ottendorf-Okrilla statt. Sie können auch Hausbesuche vereinbaren. Letzteres wird häufig gewählt von Patienten, welche ihre Privatsphäre besonders schützen möchten oder um ihren immobilen Angehörigen sowie Schwerkranken die Anfahrtswege zu ersparen.

Zuerst wird die Problem- und Zielstellung für eine mögliche Kurz- oder Langzeittherapie eruiert, sowie eine therapeutische Beziehung aufgebaut. Bei vorliegender Einwilligung des Patienten und einer stimmigen Beziehung, wird erst dann ein Therapieantrag an die Kassen formuliert und bei vorliegender Bewilligung mit der Psychotherapie begonnen. Als Selbstzahler können Sie sofort mit der Behandlung beginnen.

Die Kosten können bei approbierten Psychotherapeuten und zugelassenen Heilpraktikern für Psychotherapie durch die Privatkassen, die Beihilfe und über Kostenerstattungsverfahren durch gesetzliche Krankenkassen übernommen werden.

Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Zusatzversicherungen: Sofern Sie über eine private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen verfügen bzw. beihilfeberechtigt sind, übernimmt Ihr Versicherungsträger die Behandlungskosten für eine Psychotherapie in der Regel vollständig bzw. zu einem großen Anteil. Über das Verfahren Ihrer Kasse müssen Sie sich vor Aufnahme der Therapie selbständig informieren.

Selbstzahler: Als Selbstzahler haben Sie jederzeit die Möglichkeit, das Behandlungsangebot in Anspruch zu nehmen. Dies eignet sich insbesondere dann, wenn Sie beispielsweise nur umgrenzte Probleme und Fragestellungen haben, d.h. nur wenige Stunden in Anspruch nehmen möchten oder unter einer Problematik leiden, deren Behandlungskosten von den Krankenkassen ohnehin nicht übernommen werden (z.B. Paarproblematik). In diesem Fall werden die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen in Ihren Krankenkassen-Unterlagen dokumentiert. Dies schafft oft deutlich bessere Voraussetzungen für den Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung oder einer Verbeamtung. Sie ersparen sich lange Wartezeiten und umgehen die mit der Anfrage an die Krankenkassen verbundene, umfangreiche Bürokratie, was gerade bei akuten, drängenden Lebenskrisen ein wichtiges Kriterium sein kann.

Gesetzlich Krankenversicherte: Generell ist die Kostenübernahme durch die GKV nicht möglich. Es gibt Kulanzentscheidungen der Kassen über eine Kostenerstattung, wenn der Patient eine Liste von Ablehnungen durch Kassentherapeuten vorlegen kann oder Wartezeiten von über 3 Monaten benannt werden und somit eine zeitnahe Versorgung nicht gewährleistet wird (Therapeutenliste mit Datum, Uhrzeit, Ergebnis). In diesem Fall können wir gemeinsam an die Kasse herantreten und eine Therapie begründen. Je nach Kasse wird die Therapie dann bewilligt oder abgelehnt.

Trotz eines zunehmenden Bedarfs an Psychotherapie und oft monatelangen Wartezeiten auf einen Therapieplatz ist und bleibt die Anzahl der Kassensitze, d.h. der Therapeuten, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, limitiert. Dies hängt mit der Bedarfsplanung in der bundesweiten psychotherapeutischen Versorgung zusammen und führt dazu, dass approbierte Psychotherapeuten oft jahrelang auf einen Kassensitz im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) warten müssen, um gesetzlich versicherte Patienten über deren Krankenkasse abrechnen zu können. Daher sind viele Psychologische Psychotherapeuten sowie Heilpraktiker für Psychotherapie in Privatpraxen tätig.

Für weitere Fragen zur Kostenübernahme oder zum Procedere stehe ich Ihnen gern persönlich zur Verfügung.